Der Mietzinsreduktions-Rechner von mietkosten.ch berechnet Ihren Anspruch auf eine Mietreduktion automatisch nach der offiziellen Formel gemäss VMWG Art. 13. Sie brauchen nur zwei Angaben: Ihren aktuellen Nettomietzins und das Datum Ihres Mietvertrags (oder der letzten Mietzinsanpassung).
Warum eine Mietzinsreduktion berechnen?
In der Schweiz basiert der Mietzins unter anderem auf dem hypothekarischen Referenzzinssatz. Dieser wird vierteljährlich vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) publiziert. Sinkt der Referenzzinssatz, haben Mieter Anspruch auf eine Senkung des Mietzinses – aber nur, wenn sie diese aktiv verlangen. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Miete von sich aus zu senken.
Aktuell liegt der Referenzzinssatz bei 1.25% (gültig seit 2. September 2025). Viele Mietverträge basieren noch auf höheren Sätzen von 1.50%, 1.75% oder sogar 2.00% und mehr. Das bedeutet: Hunderte Franken pro Jahr, die Sie zu viel bezahlen – ohne es zu wissen.
Die Berechnung nach VMWG Art. 13
Die Mietzinsreduktion berechnet sich in drei Schritten:
- Referenzzins-Komponente: Pro 0.25% Senkung des Referenzzinssatzes ergibt sich eine Reduktion von ca. 3% auf den Nettomietzins. Bei einer Senkung von 1.75% auf 1.25% (zwei Schritte) sind das rund 6% Reduktion.
- Teuerungsausgleich (40% LIK): Der Vermieter darf 40% des Anstiegs des Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) gegenrechnen. Dadurch fällt die Reduktion etwas geringer aus als die reinen 3% pro Schritt.
- Allgemeine Kostensteigerungen (0.5% p.a.): Zusätzlich kann der Vermieter eine Pauschale von 0.5% pro Jahr für gestiegene Unterhaltskosten anrechnen (maximal 10 Jahre).
Unser Rechner führt alle drei Schritte automatisch durch und verwendet dafür die aktuellen LIK-Werte der Schweizerischen Nationalbank (SNB).
Mietzinsreduktion beantragen: Der nächste Schritt
Wenn der Rechner einen Anspruch ergibt, können Sie direkt einen Musterbrief (Herabsetzungsbegehren) erstellen. Dieser Brief enthält alle Zahlen, die rechtliche Begründung und den geforderten neuen Mietzins. Sie müssen ihn nur noch per Einschreiben an Ihren Vermieter senden.
Der gesamte Vorgang – von der Berechnung bis zum fertigen Brief – dauert weniger als 5 Minuten. Kein Anwalt, kein Formular, kein Mieterverband nötig.
Wann lohnt sich die Berechnung besonders?
- Ihr Mietvertrag ist älter als 2 Jahre
- Sie haben noch nie eine Mietzinsanpassung verlangt
- Der Referenzzinssatz bei Vertragsabschluss war höher als 1.25%
- Ihre monatliche Miete ist über CHF 1'000 (höheres Sparpotenzial)