Sie möchten eine Mietzinsreduktion verlangen und suchen einen Musterbrief oder ein Formular? Die gute Nachricht: Es gibt keine Formvorschrift. Gemäss Art. 270a OR reicht ein formloser Brief. Dennoch muss Ihr Schreiben bestimmte Angaben enthalten, damit es rechtlich wirksam ist. Dieser Artikel zeigt Ihnen genau, was in den Brief gehört, liefert eine fertige Vorlage zum Kopieren und erklärt die häufigsten Fehler.

Braucht man ein Formular für die Mietzinsreduktion?

Nein. Das Schweizer Mietrecht kennt keine Formvorschrift für ein Herabsetzungsbegehren. Art. 270a OR verlangt lediglich, dass der Mieter die Herabsetzung verlangt — wie er das tut, ist ihm überlassen.

In der Praxis empfiehlt sich trotzdem ein schriftlicher Brief, und zwar aus einem einfachen Grund: Sie brauchen einen Nachweis, dass Ihr Begehren den Vermieter tatsächlich erreicht hat. Deshalb sollte der Brief per Einschreiben versendet werden.

Tipp: Ein formloser Brief genügt — aber er muss ankommen. Versenden Sie Ihr Herabsetzungsbegehren immer per Einschreiben.

Was muss im Musterbrief stehen?

Damit Ihr Herabsetzungsbegehren vollständig und rechtswirksam ist, sollte es folgende Angaben enthalten:

Pflichtangaben

  • Absender: Ihr vollständiger Name und Adresse (alle im Mietvertrag genannten Mieter)
  • Empfänger: Name und Adresse des Vermieters oder der Verwaltung
  • Mietobjekt: Genaue Bezeichnung (Adresse, Stockwerk, Wohnungsnummer)
  • Aktueller Nettomietzins: Monatlicher Nettomietzins gemäss Mietvertrag
  • Verlangter neuer Mietzins: Der berechnete, tiefere Nettomietzins
  • Begründung: Verweis auf die Senkung des Referenzzinssatzes (von X% auf Y%)
  • Gewünschter Termin: Ab wann die Senkung gelten soll (nächster Kündigungstermin)

Optionale, aber empfohlene Angaben

  • Rechtsgrundlagen (Art. 270a OR, VMWG Art. 13)
  • Detaillierte Berechnung (Referenzzins, LIK, Kostensteigerung)
  • Frist für Antwort (30 Tage sind üblich)
  • Hinweis auf Schlichtungsbehörde bei ausbleibender Antwort
Je detaillierter die Berechnung im Brief, desto weniger Spielraum hat der Vermieter für Widerspruch. Eine präzise Berechnung zeigt, dass Sie Ihre Rechte kennen.

Musterbrief Mietzinsreduktion — Vorlage zum Kopieren

Der folgende Musterbrief basiert auf einer Senkung des Referenzzinssatzes von 1.50% auf 1.25% (aktuell gültig seit September 2025). Ersetzen Sie die Platzhalter in [eckigen Klammern] mit Ihren Angaben.

[Ihr Vorname und Name] [Ihre Strasse und Hausnummer] [PLZ und Ort] [Name des Vermieters / der Verwaltung] [Strasse und Hausnummer] [PLZ und Ort] [Ort], [Datum] Herabsetzungsbegehren gemäss Art. 270a OR Mietobjekt: [Strasse, Hausnummer, Stockwerk, PLZ Ort] Sehr geehrte Damen und Herren Gestützt auf Art. 270a OR und Art. 13 VMWG verlange ich hiermit eine Herabsetzung des Nettomietzinses für die oben genannte Wohnung. Der hypothekarische Referenzzinssatz ist seit dem 2. September 2025 von 1.50% auf 1.25% gesunken. Basierend auf der gültigen Berechnungsmethode (VMWG Art. 13) ergibt sich folgender Anspruch: • Bisheriger Referenzzinssatz bei letzter Festsetzung: [z.B. 1.50%] • Aktueller Referenzzinssatz: 1.25% • Aktueller Nettomietzins: CHF [Betrag] • Anpassung Referenzzinssatz: −[X]% • Teuerungsausgleich (40% LIK): +[X]% • Allgemeine Kostensteigerungen (0.5% p.a.): +[X]% Beantragter neuer Nettomietzins: CHF [Betrag] Ich ersuche Sie, den Nettomietzins per [nächster Kündigungstermin, z.B. 1. Juli 2026] auf CHF [neuer Betrag] herabzusetzen und mir dies schriftlich zu bestätigen. Sollte ich innert 30 Tagen keine Antwort erhalten, werde ich die Schlichtungsbehörde anrufen. Freundliche Grüsse [Unterschrift aller im Mietvertrag genannten Mieter] [Vorname und Name]

Hinweis zu den Platzhaltern: Die exakten Werte für Referenzzins-Anpassung, Teuerungsausgleich und Kostensteigerung hängen von Ihrem individuellen Mietvertrag ab (Datum der letzten Festsetzung, aktueller Nettomietzins). Unser Rechner berechnet diese Werte automatisch.

Brief automatisch erstellen lassen

Geben Sie nur Ihren Nettomietzins und das Vertragsdatum ein — unser Tool berechnet alles und erstellt Ihren persönlichen Brief als PDF.

Jetzt Brief erstellen

Berechnung im Brief — so wird sie korrekt

Die Berechnung nach VMWG Art. 13 berücksichtigt drei Komponenten. Alle drei müssen im Brief korrekt berücksichtigt werden:

  1. Referenzzinssatz-Differenz: Pro 0.25% Senkung ergibt sich ca. 3% Reduktion auf den Nettomietzins. Die Berechnung ist additiv, nicht multiplikativ (d.h. bei 2 Schritten à 0.25% sind es ca. 6%, nicht 5.91%).
  2. Teuerungsausgleich (LIK): Der Vermieter darf 40% des Anstiegs des Landesindex der Konsumentenpreise seit der letzten Festsetzung gegenrechnen. Der LIK wird auf 1 Dezimalstelle gerundet (Schweizer Praxis).
  3. Allgemeine Kostensteigerungen: 0.5% pro Jahr für Unterhalt und Betrieb, gerechnet in ganzen Monaten ab dem Folgemonat der letzten Festsetzung (maximal 10 Jahre).

Beispielrechnung

Angenommen: Nettomietzins CHF 1’850, letzte Festsetzung bei Referenzzinssatz 1.50% (März 2024):

KomponenteWert
Referenzzins-Senkung (1.50% → 1.25%)−2.91%
Teuerungsausgleich (40% LIK)+0.24%
Kostensteigerungen (ca. 2 Jahre)+1.00%
Netto-Reduktion−1.67%
Neuer Nettomietzinsca. CHF 1’819
Eine fehlerhafte Berechnung ist der häufigste Grund, warum Vermieter ein Herabsetzungsbegehren ablehnen. Lassen Sie die Berechnung daher automatisch durchführen.

Versand — Einschreiben oder E-Mail?

Ihr Herabsetzungsbegehren muss den Vermieter nachweislich erreichen. Die verschiedenen Versandwege im Vergleich:

  • Einschreiben (zwingend empfohlen): Zustellung ist nachweisbar dank Track & Trace. Der sicherste Weg.
  • E-Mail (rechtlich möglich): Beweis schwierig — der Vermieter kann den Empfang bestreiten.
  • Persönliche Übergabe: Nur möglich, wenn der Vermieter den Empfang schriftlich quittiert.

Frist beachten: Das Begehren muss vor Ablauf der Kündigungsfrist beim Vermieter eingehen. Planen Sie mindestens 10 zusätzliche Tage ein — falls der Vermieter das Einschreiben nicht sofort abholt, läuft eine 7-tägige Abholfrist bei der Post.

Häufige Fehler beim Musterbrief

  1. Falsche Berechnung: Der häufigste Ablehnungsgrund. Wer Teuerung oder Kostensteigerungen nicht berücksichtigt, verlangt zu viel — und gibt dem Vermieter einen Grund zur Ablehnung.
  2. Falscher Referenzzinssatz: Es zählt der Satz bei der letzten Festsetzung (Mietvertrag oder letzte Anpassung), nicht bei Vertragsabschluss.
  3. Frist verpasst: Die Reduktion gilt nicht rückwirkend. Jeder Monat Verzögerung kostet Geld.
  4. Nicht per Einschreiben gesendet: Ohne Zustellnachweis kann der Vermieter den Empfang bestreiten.
  5. Nettomiete vs. Bruttomiete verwechselt: Die Berechnung basiert auf dem Nettomietzins (ohne Nebenkosten). Wer die Bruttomiete verwendet, erhält ein falsches Ergebnis.

Was passiert nach dem Versand?

Nach dem Versand gibt es drei mögliche Szenarien:

  • Zustimmung: Der Vermieter bestätigt die Reduktion schriftlich. Der neue Mietzins gilt ab dem verlangten Termin.
  • Ablehnung oder keine Antwort innert 30 Tagen: Sie können die Schlichtungsbehörde anrufen. Das Verfahren ist in den meisten Kantonen kostenlos und ohne Anwalt möglich.
  • Gegenangebot: Der Vermieter bietet eine geringere Reduktion an (z.B. wegen wertvermehrender Investitionen). Prüfen Sie die Begründung sorgfältig.

Kein Risiko einer Rachekündigung: Art. 271a OR schützt Mieter, die ihre Rechte geltend machen. Eine Kündigung nach einem Herabsetzungsbegehren wäre anfechtbar. Nach einem Schlichtungsverfahren gilt sogar ein erhöhter Kündigungsschutz für 3 Jahre.

Fazit

Für eine Mietzinsreduktion brauchen Sie kein offizielles Formular — ein formloser Brief per Einschreiben genügt. Entscheidend ist, dass die Berechnung stimmt. Fehler bei Referenzzins, Teuerungsausgleich oder Kostensteigerung sind der häufigste Grund für eine Ablehnung. Unser Rechner erstellt Ihren persönlichen Brief automatisch — mit allen Zahlen korrekt berechnet.

Jetzt Ihren persönlichen Brief erstellen

Automatische Berechnung nach VMWG Art. 13. Sie brauchen nur 2 Angaben: Nettomietzins und Vertragsdatum. In 10 Sekunden erhalten Sie Ihren fertigen Brief als PDF.

Jetzt Mietzinsreduktion berechnen

Weiterführende Artikel

Quellen

  1. OR Art. 270a — Herabsetzungsbegehren: fedlex.admin.ch
  2. VMWG Art. 13 — Berechnung der Mietzinsanpassung: fedlex.admin.ch
  3. OR Art. 271a — Kündigungsschutz: fedlex.admin.ch
  4. BWO — Hypothekarischer Referenzzinssatz: bwo.admin.ch
  5. Schweizerischer Mieterinnen- und Mieterverband — Mietzinsreduktion: mieterverband.ch
  6. HEV Schweiz — Hauseigentümerverband: hev-schweiz.ch