Referenzzinssatz 1.25%Nächste Publikation: 1. Juni 2026Jetzt prüfen →

Mietzinsreduktion 2026 — Was Mieter jetzt wissen müssen

Der hypothekarische Referenzzinssatz steht im Jahr 2026 bei 1.25%. Wer seit Jahren keine Mietzinsanpassung erhalten hat, hat oft Anspruch auf eine Mietzinsreduktion. Berechnen Sie Ihren konkreten Anspruch in 10 Sekunden — fertiger Musterbrief ab CHF 4.90.

Was hat sich 2026 geändert?

Der Referenzzinssatz wird vierteljährlich vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) veröffentlicht. Mit jeder Senkung um 0.25% ergibt sich rechnerisch ein Mietreduktions-Anspruch von rund 3% — falls Ihr Mietzins seither nicht angepasst wurde. Im Jahr 2026 liegt der Referenzzinssatz bei 1.25%, dem tiefsten Stand seit Jahren.

Ihr Vorteil 2026: Viele Mietverträge wurden noch bei einem Referenzzinssatz von 1.50%, 1.75% oder höher abgeschlossen. Ohne aktive Anfrage passt der Vermieter den Mietzins nicht automatisch nach unten an — Sie müssen ein Herabsetzungsbegehren stellen.

Wer hat 2026 Anspruch auf Mietzinsreduktion?

Anspruch hat jeder Mieter, dessen Mietvertrag oder letzte Anpassung auf einem Referenzzinssatz über 1.25% basiert. Auch Mieter mit jahrelang unverändertem Mietzins können erhebliche Reduktionen erreichen — oft 50-200 CHF pro Monat.

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Mietzinsreduktion 2026 — Schritt für Schritt

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  2. Musterbrief erstellen: Fertig vorausgefülltes Herabsetzungsbegehren als PDF für CHF 4.90.
  3. Per Einschreiben versenden: An den Vermieter mit Frist von 30 Tagen für eine Antwort.
  4. Bei keiner Reaktion: Kostenloses Schlichtungsverfahren bei der Mietschlichtungsbehörde — kein Anwalt nötig.

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