Mietzinsreduktion 2026 — Was Mieter jetzt wissen müssen
Der hypothekarische Referenzzinssatz steht im Jahr 2026 bei 1.25%. Wer seit Jahren keine Mietzinsanpassung erhalten hat, hat oft Anspruch auf eine Mietzinsreduktion. Berechnen Sie Ihren konkreten Anspruch in 10 Sekunden — fertiger Musterbrief ab CHF 4.90.
Was hat sich 2026 geändert?
Der Referenzzinssatz wird vierteljährlich vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) veröffentlicht. Mit jeder Senkung um 0.25% ergibt sich rechnerisch ein Mietreduktions-Anspruch von rund 3% — falls Ihr Mietzins seither nicht angepasst wurde. Im Jahr 2026 liegt der Referenzzinssatz bei 1.25%, dem tiefsten Stand seit Jahren.
Ihr Vorteil 2026: Viele Mietverträge wurden noch bei einem Referenzzinssatz von 1.50%, 1.75% oder höher abgeschlossen. Ohne aktive Anfrage passt der Vermieter den Mietzins nicht automatisch nach unten an — Sie müssen ein Herabsetzungsbegehren stellen.
Wer hat 2026 Anspruch auf Mietzinsreduktion?
Anspruch hat jeder Mieter, dessen Mietvertrag oder letzte Anpassung auf einem Referenzzinssatz über 1.25% basiert. Auch Mieter mit jahrelang unverändertem Mietzins können erhebliche Reduktionen erreichen — oft 50-200 CHF pro Monat.
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Zum Mietzinsreduktions-Rechner →Mietzinsreduktion 2026 — Schritt für Schritt
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- Per Einschreiben versenden: An den Vermieter mit Frist von 30 Tagen für eine Antwort.
- Bei keiner Reaktion: Kostenloses Schlichtungsverfahren bei der Mietschlichtungsbehörde — kein Anwalt nötig.