Der Referenzzinssatz liegt bei 1.25% — dem tiefsten Stand seit dem Anstieg 2023. Für Hunderttausende Mieter in der Schweiz bedeutet das: Sie zahlen möglicherweise zu viel Miete. Dieser Ratgeber erklärt alles, was Sie 2026 zur Mietzinsreduktion wissen müssen.
Ausgangslage 2026: Referenzzinssatz bei 1.25%
Der hypothekarische Referenzzinssatz wird vierteljährlich vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) publiziert. Er basiert auf dem Durchschnittszinssatz aller inländischen Hypothekarforderungen der Banken.
| Datum | Referenzzinssatz | Veränderung |
|---|---|---|
| Dezember 2023 | 1.75% | Anstieg (Zinswende SNB) |
| Dezember 2024 | 1.50% | −0.25% |
| September 2025 | 1.25% | −0.25% |
| März 2026 | 1.25% | Bestätigt, unverändert |
Die nächste Publikation erfolgt am 1. Juni 2026. Experten rechnen mit einer möglichen weiteren Senkung auf 1.00%, abhängig von der Zinspolitik der Schweizerischen Nationalbank (SNB).
Wer hat Anspruch auf eine Mietzinsreduktion?
Anspruch hat jeder Mieter in der Schweiz, dessen Mietzins auf einem höheren Referenzzinssatz basiert als dem aktuellen Satz von 1.25%. Entscheidend ist der Referenzzinssatz zum Zeitpunkt:
- des Vertragsabschlusses, oder
- der letzten Mietzinsanpassung (Erhöhung oder Senkung)
Beispiel: Ihr Mietvertrag wurde 2022 abgeschlossen, als der Referenzzinssatz bei 1.25% lag. Danach stieg er auf 1.75%, und Ihr Vermieter hat die Miete erhöht. Jetzt, bei 1.25%, können Sie die Erhöhung rückgängig machen und eine Senkung verlangen.
Wichtig: Auch wenn Ihr Mietvertrag sehr alt ist (z.B. aus den 1990er-Jahren) und der Referenzzinssatz damals bei 3.50% lag, können Sie den Anspruch geltend machen. Entscheidend ist, ob der Vermieter die Miete seither vollständig angepasst hat.
Mietzinsreduktion berechnen — die Formel
Die Berechnung folgt VMWG Art. 13 und besteht aus drei Komponenten:
1. Referenzzins-Komponente
Pro 0.25% Senkung des Referenzzinssatzes ergibt sich eine Reduktion des Nettomietzinses:
- Bei einem Referenzzinssatz über 5%: 2% pro Schritt
- Zwischen 5% und 1.50%: 3% pro Schritt
- Unter 1.50%: Gemäss aktueller Praxis ebenfalls ca. 3%
Rechenbeispiel: Senkung von 1.75% auf 1.25% = 2 Schritte × ca. 3% = ca. 6% Reduktion auf den Nettomietzins.
2. Teuerungsausgleich (40% LIK)
Der Vermieter darf 40% des Anstiegs des Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) seit der letzten Festsetzung gegenrechnen. Bei tiefer Inflation fällt dieser Posten gering aus. Die aktuellen LIK-Werte stammen vom Bundesamt für Statistik (BFS) bzw. der SNB.
3. Allgemeine Kostensteigerungen
Zusätzlich kann der Vermieter 0.5% pro Jahr für gestiegene Unterhaltskosten anrechnen (maximal 10 Jahre, also höchstens 5% insgesamt).
Ihren Anspruch in 10 Sekunden berechnen
Unser Rechner führt alle drei Berechnungsschritte automatisch durch. Sie brauchen nur Ihren Nettomietzins und das Vertragsdatum.
Jetzt Mietzinsreduktion berechnenMietzinsreduktion beantragen — Schritt für Schritt
- Anspruch berechnen: Nutzen Sie unseren Rechner, um zu prüfen, ob und wie viel Reduktion Ihnen zusteht.
- Herabsetzungsbegehren schreiben: Ein formloser Brief mit: aktuellem Mietzins, Referenzzinssatz bei Festsetzung vs. aktuell, gefordertem neuem Mietzins und einer Frist von 30 Tagen. Unser Rechner erstellt den Musterbrief automatisch.
- Per Einschreiben versenden: Nur so haben Sie einen Beweis für den Zeitpunkt des Begehrens.
- 30 Tage warten: Geben Sie dem Vermieter Zeit zu reagieren.
- Bei Ablehnung: Schlichtungsbehörde: Kostenlos und ohne Anwalt möglich. In den meisten Fällen wird hier eine Lösung gefunden.
Kündigungsschutz — Sie sind geschützt
Einer der häufigsten Gründe, warum Mieter zögern: die Angst vor einer Kündigung. Das Gesetz schützt Sie jedoch ausdrücklich:
- Art. 271a Abs. 1 lit. b OR: Eine Kündigung ist anfechtbar, wenn sie erfolgt, weil der Mieter Ansprüche aus dem Mietverhältnis geltend macht. Ein Herabsetzungsbegehren ist genau so ein Anspruch.
- Art. 271a Abs. 4 OR: Nach einem Schlichtungs- oder Gerichtsverfahren gilt ein erhöhter Kündigungsschutz von 3 Jahren.
Eine «Rachekündigung» wäre missbräuchlich und würde von der Schlichtungsbehörde aufgehoben.
Häufige Fehler vermeiden
- Zu lange warten: Die Reduktion gilt nicht rückwirkend. Jeder Monat ohne Begehren ist verlorenes Geld.
- Nicht per Einschreiben: Ohne Einschreiben fehlt der Beweis im Streitfall.
- Falscher Referenzzinssatz: Verwenden Sie den Satz bei der letzten Mietzinsanpassung, nicht bei Vertragsbeginn (wenn zwischenzeitlich angepasst wurde).
- Teuerung vergessen: Die reine Referenzzins-Reduktion wird durch den LIK-Ausgleich und Kostensteigerungen gemindert. Ohne korrekte Berechnung fordern Sie zu viel oder zu wenig.
Mietzinsreduktion bei Mängeln
Neben dem Referenzzinssatz berechtigen auch Mängel an der Wohnung zur Mietzinsreduktion (Art. 259d OR). Anders als beim Referenzzinssatz gibt es hier keine exakte Formel — die Reduktion basiert auf Richtwerten aus der Rechtsprechung:
- Baulärm: 5–40% je nach Schwere
- Heizungsausfall: 20–50%
- Wasserschaden: 10–50%
- Schimmel: 5–30%
Was bringt 2026 noch?
Die nächste Referenzzins-Publikation erfolgt am 1. Juni 2026. Angesichts der lockeren Geldpolitik der SNB und sinkender Hypothekarzinsen ist eine weitere Senkung auf 1.00% möglich. Das würde für Mieter, deren Vertrag auf 1.25% basiert, einen weiteren Reduktionsanspruch bedeuten.
Unser Tipp: Warten Sie nicht auf die nächste Senkung. Machen Sie Ihren bestehenden Anspruch jetzt geltend und reichen Sie bei einer weiteren Senkung ein neues Begehren ein.
Fazit
Die Mietzinsreduktion ist Ihr gutes Recht als Mieter in der Schweiz. Der Referenzzinssatz von 1.25% bietet 2026 vielen Mietern die Möglichkeit, ihre Miete zu senken — oft um CHF 50 bis 200 pro Monat. Das Vorgehen ist einfacher als viele denken: Anspruch berechnen, Brief versenden, fertig. Sie brauchen weder einen Anwalt noch den Mieterverband — und Sie sind gesetzlich vor einer Kündigung geschützt.
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Jetzt Mietzins prüfenQuellen
- OR Art. 270a — Herabsetzungsbegehren: fedlex.admin.ch
- VMWG Art. 13 — Berechnung: fedlex.admin.ch
- BWO — Referenzzinssatz: bwo.admin.ch
- OR Art. 271a — Kündigungsschutz: fedlex.admin.ch