Wer in der Schweiz eine Mietzinsreduktion verlangen will, braucht keinen Anwalt und kein offizielles Formular — sondern einen einfachen, gut formulierten Brief. Dieser Artikel zeigt Schritt für Schritt, wie Sie einen Antrag auf Mietzinsreduktion schreiben, welche Pflichtangaben hineingehören und wo häufig Fehler passieren.
Wie heißt der Antrag offiziell?
Der offizielle Begriff im Schweizer Mietrecht lautet Herabsetzungsbegehren. Im Alltag spricht man auch von:
- Antrag auf Mietzinsreduktion
- Antrag Mietzinsreduktion
- Mietzinsreduktion schreiben / Schreiben Mietzinsreduktion
- Brief Mietzinsreduktion
- Mietreduktion beantragen
Alle diese Begriffe meinen dasselbe: ein formloser Brief, mit dem Mieter eine Senkung des Mietzinses verlangen. Mehr zum Begriff selbst im Artikel Herabsetzungsbegehren — Bedeutung & Vorlage.
Pflichtangaben im Antrag
Damit der Antrag rechtlich wirksam ist, müssen folgende Angaben enthalten sein:
- Absender (Vor- und Nachname, Adresse) — am besten oben links
- Empfänger (Name und Adresse des Vermieters bzw. der Verwaltung) — oben rechts oder unter dem Absender
- Ort und Datum
- Betreff: «Antrag auf Mietzinsreduktion — [Adresse Mietobjekt]» oder «Herabsetzungsbegehren»
- Mietobjekt — vollständige Adresse inklusive Wohnungsnummer
- Aktueller Nettomietzins
- Begründung: Referenzzinssatz oder Mangel
- Konkrete Forderung: gewünschter neuer Mietzins (in CHF) oder Reduktion in Prozent
- Frist für die Antwort (in der Regel 30 Tage)
- Unterschrift
Wichtig: Versenden Sie den Brief per Einschreiben mit Rückschein. Nur so haben Sie einen rechtlichen Nachweis über Versand und Eingang.
Musterbrief: Antrag wegen Referenzzinssatz
Hier eine konkrete Vorlage für den häufigsten Fall — Reduktion wegen gesunkenem Referenzzinssatz:
Max Mustermann
Beispielstrasse 1
8000 Zürich
Immobilien Beispiel AG
Verwaltung
Verwaltungsstrasse 12
8000 Zürich
Zürich, 18. Mai 2026
Antrag auf Mietzinsreduktion — Beispielstrasse 1, 8000 Zürich
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich miete die oben genannte Wohnung seit dem 1. März 2020 zum Nettomietzins von CHF 2'200 pro Monat.
Der hypothekarische Referenzzinssatz, auf dem mein Mietzins basiert, betrug bei Mietvertragsabschluss 1.75%. Aktuell steht er bei 1.25% (Stand Mai 2026). Gemäss Art. 13 VMWG entspricht dies einer Reduktion von ca. 5.71% (zwei Senkungen von je 0.25%).
Unter Berücksichtigung der Teuerung (LIK) und der allgemeinen Kostensteigerung (0.5% pro Jahr) ergibt sich eine angemessene Reduktion von 3.5%. Dies entspricht einer Senkung des Nettomietzinses von CHF 2'200 auf CHF 2'123 pro Monat.
Ich beantrage hiermit die Mietzinsreduktion auf CHF 2'123 ab dem nächstmöglichen Kündigungstermin und bitte Sie um schriftliche Bestätigung bis spätestens 17. Juni 2026.
Mit freundlichen Grüssen
___________________
Max Mustermann
Musterbrief: Antrag wegen Mangel (Baulärm)
Bei einem Mangel (z.B. Baulärm) sieht der Antrag etwas anders aus — mit Mangelanzeige und Beweismittel:
[Absender und Empfänger wie oben]
Mangelanzeige und Antrag auf Mietzinsreduktion — Beispielstrasse 1, 8000 Zürich
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit dem 1. April 2026 finden auf dem Nachbargrundstück umfangreiche Bauarbeiten statt. Ich bin durch täglichen Baulärm (Bohrhämmer, Abbrucharbeiten, Maschinen) von 7:00 bis 17:00 Uhr massiv in der Wohnnutzung eingeschränkt.
Gemäss Art. 259d OR habe ich Anspruch auf eine Reduktion des Mietzinses, solange der Mangel anhält. Anhand der Schweizer Rechtsprechung halte ich eine Mietzinsreduktion von 15% für angemessen.
Ich beantrage daher eine Reduktion meines monatlichen Nettomietzinses von CHF 2'200 um 15%, also auf CHF 1'870, rückwirkend ab dem 1. April 2026 (Datum dieser Mangelanzeige), bis die Bauarbeiten abgeschlossen sind.
Beigelegt finden Sie ein Lärmprotokoll der vergangenen vier Wochen sowie Fotos der Baustelle.
Bitte bestätigen Sie die Mietzinsreduktion schriftlich bis spätestens 17. Juni 2026. Sollte keine Antwort eingehen, werde ich das Schlichtungsverfahren einleiten.
Mit freundlichen Grüssen
___________________
Max Mustermann
Antrag automatisch erstellen lassen
Unser Tool generiert Ihren rechtssicheren Musterbrief in 10 Sekunden — mit Ihrer konkreten Beispielrechnung, allen Pflichtangaben und Versand-Tipps.
Antrag jetzt erstellenHäufige Fehler beim Schreiben des Antrags
- Keine konkrete Forderung: Der Brief muss den gewünschten neuen Mietzins (in CHF) oder die konkrete Reduktion (in %) nennen.
- Keine Begründung: Ein Verweis auf den Referenzzinssatz oder den konkreten Mangel ist Pflicht.
- Versand per E-Mail oder normaler Post: Ohne Einschreiben fehlt der Zustellungsnachweis.
- Keine Frist: Ohne klare Antwortfrist können Vermieter den Antrag «liegen lassen».
- Zu emotionale Sprache: Der Brief sollte sachlich, klar und respektvoll formuliert sein. Drohungen oder Vorwürfe schaden der Glaubwürdigkeit.
- Falsche Rechtsgrundlage: Bei Referenzzinssatz: Art. 270a OR & Art. 13 VMWG. Bei Mangel: Art. 259d OR.
- Keine Mangelanzeige bei Mangel-Reduktion: Die Reduktion gilt erst ab schriftlicher Mangelanzeige — nicht rückwirkend.
Was passiert nach dem Antrag?
- Vermieter antwortet zustimmend: Reduktion wird ab gewünschtem Termin umgesetzt. Schriftliche Bestätigung verlangen.
- Vermieter macht Gegenvorschlag: Verhandlungsspielraum. Prüfen Sie, ob das Angebot fair ist — im Zweifel mit unserem Rechner gegenprüfen.
- Vermieter lehnt ab: Schlichtungsverfahren bei der zuständigen Schlichtungsbehörde anrufen. Kostenlos und ohne Anwalt.
- Vermieter reagiert nicht: Nach Fristablauf ebenfalls Schlichtungsverfahren einleiten.
Mehr Details im Artikel Mietzinsreduktion verlangen — Anleitung in 5 Schritten.
Kündigungsschutz — keine Angst vor Repressalien
Art. 271a Abs. 1 lit. b OR schützt Mieter ausdrücklich: Eine Kündigung wegen geltend gemachter Ansprüche ist anfechtbar. Nach einem Schlichtungsverfahren gilt sogar 3 Jahre erhöhter Kündigungsschutz. Sie können Ihren Antrag also ohne Furcht stellen.
Häufige Fragen
Kann ich auch eine E-Mail schicken?
Rechtlich möglich, aber nicht empfohlen. E-Mails liefern keinen sicheren Zustellungsnachweis. Im Streitfall ist ein Einschreiben unschlagbar.
Wie konkret muss die Begründung sein?
Bei Referenzzinssatz: Erwähnung des aktuellen Wertes (1.25%) und des Referenzzinses bei Mietvertragsabschluss reicht. Bei Mangel: detaillierte Beschreibung mit Beginn, Art, Intensität. Beweismittel beilegen (Fotos, Lärmprotokoll, Zeugen).
Was, wenn der Vermieter sagt, der Mietvertrag erlaubt keine Reduktion?
Der Anspruch auf Mietzinsreduktion ist gesetzlich verankert (OR, VMWG) und kann nicht vertraglich ausgeschlossen werden. Solche Klauseln sind nichtig.
Wer schreibt den Antrag in der Praxis?
In der Regel der Mieter selbst — das ist ausdrücklich vorgesehen. Auch ohne Schweizer Staatsbürgerschaft, ohne Anwalt und ohne Mieterverband-Mitgliedschaft können Sie den Antrag stellen.
In 10 Sekunden zum fertigen Antrag
Unser Online-Tool berechnet Ihre Reduktion und generiert einen rechtssicheren Antrag mit allen Pflichtangaben. Musterbrief als PDF für CHF 4.90.
Jetzt Antrag erstellenQuellen
- Schweizerisches Obligationenrecht, Art. 259d, 270a, 271a: fedlex.admin.ch
- VMWG — Art. 13: fedlex.admin.ch
- Schweizerischer Mieterinnen- und Mieterverband: mieterverband.ch
- Bundesamt für Wohnungswesen (BWO): bwo.admin.ch